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Allgemeine Bedingungen Einleitung Der Kursteilnehmer erhält die allgemeinen Bedingungen aufgrund der Reservierung für die Zweiphasenausbildung L-2 (nachstehend Kurs) welche von den Unternehmen L-2 (nachstehend Veranstalter) organisiert wird.
Artikel 1 : Reservierung Die Reservierung eines Kurses wird durch die Zustellung der Rechnung an den Teilnehmer rechtsgültig. Die Reservierung erfolgt durch den Teilnehmer, seinen Fahrlehrer oder eine Drittperson. Für das Zentrum St-Maurice Falls die Reservierung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn gemacht wurde, gelten die Bedingungen gemäss Artikel 5.
Artikel 2 : Preis Der Kurspreis wird vom Veranstalter festgesetzt. Er umfasst die Dienstleistung für welche der Teilnehmer eingeschrieben ist, ausser den persönlichen Ausgaben (Verpflegung, Getränke, persönliches Fahrzeug, Ausrüstung, Reisekosten, usw.).
Artikel 3 : Zahlung Die Rechnung muss spätestens 3 Arbeitstage vor Kursbeginn beglichen sein. Das nicht Bezahlen der Rechnung, befreit nicht von der Verpflichtung am Kurs teilzunehmen. Durch die Abwesenheit am Kurs werden Kosten in Rechnung gestellt, die bis zum Kurspreis gehen können. Artikel 4 : Annullierung des Kurses durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Kurs abzusagen und Ersatzdaten vorzuschlagen und dies ohne zusätzliche Kosten für den Teilnehmer. Der Teilnehmer kann durch die Annullierung keinen Vergütungsanspruch erheben. Artikel 5 : Annullierung oder Verschiebung des Kurses durch den Teilnehmer Für das Zentrum St-Maurice Annullierung Der Teilnehmer kann seine Reservierung spätestens 30 Tage vor Kursbeginn annullieren. Ab dieser Frist wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt und dieser wird auch nicht zurückerstattet. Verschiebung Weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, akzeptiert der Veranstalter keine Kursverschiebungen mehr, ausser im Falle von höherer Gewalt. Eine offizielle schriftliche Bescheinigung muss innerhalb von 12 Stunden nach dem Kurstag vorgewiesen werden. In allen anderen Fällen, siehe Artikel 3. Für die anderen Zentren Weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn, kann der Teilnehmer den Kurs nicht mehr annullieren oder verschieben. Dem Teilnehmer werden Kosten in Rechnung gestellt. Im Falle von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Todesfall, usw.) muss eine offizielle schriftliche Bescheinigung innerhalb von 48 Stunden nach dem Kurstag vorgewiesen werden.
Artikel 6 : Kursbestätigung durch den Veranstalter Der Veranstalter bestätigt dem Teilnehmer das Datum, die Zeit und den Kursort schriftlich. Bei einer späten Reservierung, können diese Informationen telefonisch mitgeteilt werden.
Artikel 7 : Persönliche Daten Die persönlichen Daten die mit einer Kursreservierung verbunden sind können den Partnern des Veranstalters, im Rahmen einer Dienstleistung weitergeleitet werden. Diese Daten werden automatisch dem schweizerischen Verkehrssicherheitsrat weitergeleitet, damit die Kursbescheinigungen ausgestellt werden können.
Artikel 8 : Haftbarkeit Der Veranstalter haftet nur bei Fahrübungen auf der Piste oder der Strasse, wenn der Teilnehmer die Vorschriften ganz genau befolgt hat. Die Haftbarkeit des Veranstalters geht bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 50'000.- (Kasko Auto), Fr. 20'000.- (Kasko Motorrad) und Fr. 5'000'000.- (Firmenhaftpflicht). Ein Selbstbehalt von Fr. 1'000.- geht in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
Artikel 9 : Anwendbares Recht Im Streitfall, ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Es unterliegt ausschliesslich der gesetzlich zuständigen Gerichtsbehörde, beim Geschäftssitz des Veranstalters. |
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